Wichtige Kundeninformation für die Jahresabrechnung 2023 und laufende Verrechnung ab 01.01.2024

Getrennte Verrechnung unserer verschiedenen Produkte

Sie beziehen von uns mehr als ein Produkt aus unserer Produktpalette bestehend aus Strom, Kabel-TV und Internet? Um den laufenden Anforderungen gerecht zu werden, trennen wir ab 01.01.2024 unsere Produkte betreffend die monatliche Teilzahlungsvorschreibung und die Jahresabrechnung. Das bedeutet auch mehr Transparenz für Sie als Kunde! Für diese Trennung fallen unsererseits keine zusätzlichen Gebühren an.

Bisher (inkl. der aktuellen Jahresabrechnung für 2023) haben wir wie folgt abgerechnet:

Vorschreibung: Der monatliche Teilzahlungsbetrag aller bezogenen Produkte wurde summiert und als Gesamtsumme monatlich von Februar bis Dezember eines jeden Jahres vorgeschrieben und, sofern Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) bei uns eingerichtet haben, als Gesamtbetrag von Ihrem Konto abgebucht.

Jahresabrechnung: Alle Produkte wurden in einer gemeinsamen Jahresabrechnung abgerechnet.

Ab 01.01.2024 rechnen wir wie folgt ab:

Vorschreibung: Der monatliche Teilzahlungsbetrag wird für jedes bezogene Produkt von Februar bis Dezember separat vorgeschrieben. Sollten Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) bei uns eingerichtet haben, wird der monatliche Teilzahlungsbetrag eines jeden Produktes separat von Ihrem Konto abgebucht. Für jedes Produkt findet also eine eigene Abbuchung je Monat statt.

Jahresabrechnung: Sie erhalten für jedes Produkt eine eigene Jahresabrechnung.

Info betreffend Ihre monatlichen Teilzahlungen ab Februar 2024:

Sollten Sie bei uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) eingerichtet haben, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte erforderlich, die Änderungen werden automatisch vorgenommen.

Sollten Sie Ihre monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrags leisten, richten Sie bitte bei Ihrer Bank für jedes Produkt einen separaten Dauerauftrag ein. Wichtig: Um Ihre Zahlung richtig zuordnen zu können, machen Sie dies bitte unter der Angabe der jeweiligen „Zahlungsreferenz“. Diese ist für das Produkt Strom auf der Jahresabrechnung und für alle anderen bezogenen Produkte auf der jeweiligen Information zur Festsetzung Ihres Teilzahlungsbetrages ersichtlich.

Ansonsten überweisen Sie bitte den monatlichen Teilzahlungsbetrag separat je Produkt und fristgerecht unter Angabe der jeweiligen „Zahlungsreferenz“ auf unser Konto.

Für Photovoltaik-Kunden gilt außerdem:

Die Abrechnung Ihrer Verbrauchsanlage (Strombezug Haushalt) und die Ihrer Erzeugungsanlage (Überschuss PV-Anlage) erfolgt nun erstmals getrennt. Sie erhalten somit eine separate Abrechnung für Ihre Erzeugungsanlage für das Jahr 2023. Das bedeutet auch mehr Transparenz für Sie als Kunde! Es fallen unsererseits keine zusätzlichen Gebühren an.

Abrechnung 2023 und Rückvergütung Ihres PV-Überschusses ab 01.01.2024:

Sie sind Überschuss-Einspeiser und speisen Ihre Überschuss-Energie vertraglich bei der Kommunalbetriebe Rinn GmbH ein:

Das Guthaben aus aktuellen Jahresabrechnung wird bis 30. Jänner 2024 auf Ihr Konto überwiesen, sofern bei uns Ihre Bankverbindung hinterlegt wurde.

Ab 01.01.2024 wird Ihre Erzeugungsanlage monatlich abgerechnet. Sie erhalten Ihre Monatsabrechnung jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats zugesandt. Die Überweisung des darin ausgewiesenen Guthabens (Ihr Überschuss) auf Ihr Konto erfolgt bis spätestens 30. des Folgemonats, sofern bei uns Ihre Bankverbindung hinterlegt wurde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der verschiedenen Vorgänge und Abrechnungsstrukturen keine direkte Gegenverrechnung Ihres PV-Überschusses (Guthaben) mit der monatlichen Vorschreibung für Ihre Verbrauchsanlage (Forderung) möglich ist.

In unserer Funktion als Netzbetreiber wird Ihnen im Zuge der Monatsabrechnung der Messpreis (Grundgebühr Zähler) in Höhe von derzeit € 2,88 inkl. MWSt. je Monat gegenverrechnet.

Sie sind Überschuss-Einspeiser und speisen Ihre Überschuss-Energie vertraglich bei einem anderen Unternehmen ein:

Im Zuge der aktuellen Jahresabrechnung wird Ihnen in unserer Funktion als Netzbetreiber der Messpreis (Grundgebühr Zähler) für das vergangene Jahr in Rechnung gestellt. Die Restschuld aus dieser Jahresabrechnung wird bis 30. Jänner 2024 von Ihrem Konto abgebucht, sofern bei uns eine Bankverbindung hinterlegt wurde.

Die Vergütung Ihrer Überschuss-Energie erfolgt durch Ihr jeweiliges Vertragsunternehmen.

In unserer Funktion als Netzbetreiber wird Ihnen ab 01.01.2024 monatlich der Messpreis in Höhe von derzeit € 2,88 inkl. MWSt. in Rechnung gestellt. Die Monatsabrechnung erhalten Sie bis spätestens 15. des Folgemonats zugesandt. Die Abbuchung der darin ausgewiesenen Restschuld von Ihrem Konto erfolgt bis spätestens 30. des Folgemonats, sofern bei uns Ihre Bankverbindung hinterlegt wurde.

Ab 01.01.2024 entfällt der Versand von Erlagscheinen!

Immer mehr unserer Kunden, welche kein SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) eingerichtet haben, leisten ihre monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrags oder Online-Überweisung. Das hat zur Folge, das jährlich Tausende Erlagscheine ungenützt in den Müll wandern, was nicht nur unnötige Kosten verursacht, sondern auch der Umwelt schadet.

Aus diesem Grund entfällt ab 01.01.2024 der zusätzliche Versand von Erlagscheinen. Sollten Sie dennoch Erlagscheine benötigen, wenden Sie sich bitte unter der Angabe Ihrer Kundennummer per E-Mail (office@kbrinn.at) oder telefonisch (05223 78877-14) an unser Kundenbüro. Wir schicken Ihnen im Anschluss kostenlos die vorausgefüllten Erlagscheine zu!

Zur eventuellen Rücksprache stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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